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NACE 2.1-Code
Die neue EU-Wirtschaftszweigklassifikation ab 2025,
durchsuchbar mit semantischer KI.
NACE Rev. 2.1 Verzeichnis
Die NACE Rev. 2.1 (Nomenclature statistique des Activités économiques dans la Communauté Européenne) ist die ab 2025 schrittweise in der gesamten EU geltende Aktualisierung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige. Durchsuchen Sie hier alle 651 NACE-Klassen in 22 Abschnitten und finden Sie die passende Klassifikation für Ihre wirtschaftliche Tätigkeit.
Übersicht
NACE-Code Details
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Über NACE Rev. 2.1-Codes
Die NACE Rev. 2.1 (Nomenclature statistique des Activités économiques dans la Communauté Européenne) ist die aktuelle europäische Branchenklassifikation, herausgegeben von Eurostat im Auftrag der Europäischen Kommission. Sie tritt ab dem 1. Januar 2025 schrittweise in Kraft und löst die bisherige NACE Rev. 2 ab. Rechtsgrundlage ist die Delegierte Verordnung (EU) 2023/137.
Die Systematik gliedert wirtschaftliche Tätigkeiten in vier Hierarchieebenen:
- 22 Abschnitte (Buchstabencodes A–V)
- 87 Abteilungen (zweistellige Zifferncodes)
- 287 Gruppen (dreistellige Codes)
- 651 Klassen (vierstellige Codes)
NACE-Codes sind die Grundlage für EU-weite Wirtschaftsstatistiken, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Förderprogramme und regulatorische Rahmenwerke wie NIS-2, EU-Taxonomie und CSRD. Nationale Ableitungen sind die WZ 2025 (Deutschland), ÖNACE 2025 (Österreich) und NOGA 2025 (Schweiz).
Was ist der NACE-Code? Definition, Geschichte und Zweck
Der NACE-Code ist die offizielle europäische Klassifikation der Wirtschaftszweige. Das Akronym leitet sich aus dem Französischen ab: Nomenclature statistique des Activités économiques dans la Communauté Européenne – auf Deutsch „Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft". Jedes Unternehmen innerhalb der Europäischen Union wird nach seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt einem NACE-Code zugeordnet.
Entwickelt und gepflegt wird die NACE durch Eurostat, das Statistische Amt der EU, in Abstimmung mit den nationalen Statistikämtern aller Mitglieder des Europäischen Statistischen Systems (ESS), der Europäischen Zentralbank sowie der Statistischen Abteilung der Vereinten Nationen.
Geschichtliche Entwicklung
Die Wurzeln der heutigen NACE reichen bis in die frühen 1960er Jahre zurück. Zwischen 1961 und 1963 entstand mit der NICE die erste Systematik der Zweige des produzierenden Gewerbes in den Europäischen Gemeinschaften. 1970 wurden verschiedene Teilsystematiken zur ersten gemeinsamen NACE zusammengeführt – ein Meilenstein für die statistische Harmonisierung in Europa.
Den Sprung ins Gemeinschaftsrecht schaffte die Klassifikation 1990: Die Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 führte NACE Rev. 1 ein, die auf der internationalen ISIC Rev. 3 der Vereinten Nationen basierte. Eine kleinere Aktualisierung folgte 2002 mit NACE Rev. 1.1, die unter anderem Callcenter als eigene Kategorie aufnahm. Die bislang umfassendste Überarbeitung brachte NACE Rev. 2 im Jahr 2006 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006, gültig ab 1. Januar 2008), die den Dienstleistungssektor und insbesondere den Bereich Information und Kommunikation deutlich besser abbildete.
Die jüngste Revision – NACE Rev. 2.1 – wurde am 10. Oktober 2022 von der Europäischen Kommission angenommen und ist am 9. Februar 2023 in Kraft getreten. Sie trägt den tiefgreifenden Veränderungen durch Digitalisierung, Plattformökonomie und Energiewende Rechnung und bildet die europäische Wirtschaft des 21. Jahrhunderts erheblich präziser ab als ihre Vorgängerversion.
Zweck der Klassifikation
Der NACE-Code schafft eine einheitliche Sprache für Wirtschaftsstatistiken in der gesamten EU. Er ermöglicht die Vergleichbarkeit von Daten zwischen Mitgliedstaaten und ist Grundlage für Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Konjunkturindikatoren, Arbeitsmarktstatistiken, EU-Förderprogramme und Bankenmeldungen. Darüber hinaus stützen sich zahlreiche regulatorische Rahmenwerke direkt auf die NACE-Klassifikation – darunter die NIS-2-Richtlinie zur Cybersicherheit, die EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen, die CSRD/ESRS-Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die SFDR-Offenlegungsverordnung. Auch nationale Behörden nutzen den Code bei Steuererklärungen, Förderanträgen, EORI-Registrierungen für den Zoll oder bei Vergabeverfahren.
NACE im Verhältnis zu anderen Klassifikationssystemen
NACE ist Teil eines integrierten internationalen Systems statistischer Systematiken. Auf globaler Ebene bildet die ISIC (International Standard Industrial Classification) der Vereinten Nationen das Fundament – in ihrer aktuellen Version ISIC Rev. 5. Die NACE Rev. 2.1 ist bis zur Abteilungsebene mit ISIC Rev. 5 strukturidentisch, bietet für europäische Zwecke jedoch eine feinere Untergliederung. Nordamerika verwendet mit NAICS ein eigenes System, das die USA, Kanada und Mexiko gemeinsam pflegen. Großbritannien setzt seit dem Brexit auf die UK SIC als nationale Standard Industrial Classification.
Im deutschsprachigen Raum existieren drei nationale Ableitungen der NACE, die bis zur vierten Hierarchieebene (Klasse) vollständig deckungsgleich mit der NACE Rev. 2.1 sind und lediglich eine fünfte nationale Ebene ergänzen: In Deutschland ist dies die WZ 2025 (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025) des Statistischen Bundesamtes mit insgesamt 983 Unterklassen. Österreich führt die ÖNACE 2025 (Statistik Austria) mit ebenfalls fünfstelligen nationalen Unterklassen. Die Schweiz – obwohl kein EU-Mitglied – übernimmt den europäischen Standard als NOGA 2025 (Bundesamt für Statistik) und ergänzt eine fünfstellige Stufe „Arten" als Schweizer Spezifikum. Diese gemeinsame Basis macht NACE zur idealen Klammer für länderübergreifende Datenarbeit im DACH-Raum.
Wann tritt NACE 2.1 in Kraft? Übergangsregelungen
Die NACE Rev. 2.1 wurde mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/137 der Kommission rechtskräftig. Anders als bei früheren Revisionen erfolgt die Anwendung nicht zu einem einzigen Stichtag, sondern gestaffelt über sechs Jahre – vom 1. Januar 2025 bis zum 1. Januar 2031. Der Grund: Die statistische Infrastruktur in 27 Mitgliedstaaten gleichzeitig umzustellen, wäre weder praktikabel noch wünschenswert, da historische Zeitreihen ihre Vergleichbarkeit verlieren würden.
Den Anfang machen die jährlichen Strukturstatistiken, die bereits ab dem Bezugsjahr 2025 nach der neuen Systematik erhoben werden. Die sektoralen und Umweltgesamtrechnungen folgen ab 2027, während Konjunkturstatistiken und Energiestatistiken in Deutschland erst ab dem Berichtszeitraum 2028 umgestellt werden. Für die Bankenberichterstattung hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eine einheitliche Anwendung ab dem 1. Januar 2026 empfohlen.
Während dieser Übergangsphase gibt es eine doppelte Berichterstattung: Daten werden parallel nach NACE Rev. 2 und Rev. 2.1 tabelliert. Ergänzend sorgt das sogenannte Backcasting – die Rückrechnung historischer Zeitreihen auf die neue Version – dafür, dass die Vergleichbarkeit über den Revisionswechsel hinweg erhalten bleibt. Wesentliche Durchführungsverordnungen für die Übergangsphase sind die VO (EU) 2024/1840, die VO (EU) 2025/447 sowie die Delegierte VO (EU) 2025/471.
Warum eine neue Revision? Die Treiber hinter NACE 2.1
Seit der Veröffentlichung von NACE Rev. 2 im Jahr 2006 sind fast zwei Jahrzehnte vergangen, in denen sich die europäische Wirtschaft grundlegend verändert hat. Der wichtigste Treiber war die Digitalisierung und der Aufstieg der Plattformökonomie: Online-Vermittlungsdienste wie Airbnb, Uber oder Lieferando, Streaming-Plattformen, Cloud-Services, Cybersecurity-Dienstleister und Anbieter von Künstlicher Intelligenz ließen sich in der alten Klassifikation nur unzureichend oder gar nicht abbilden. Ein Unternehmen, das eine digitale Buchungsplattform für Ferienwohnungen betreibt, konnte schlicht keinem passenden Code zugeordnet werden.
Ebenso drängend war die Energiewende: Die alte Systematik unterschied nicht zwischen Stromerzeugung aus fossilen und erneuerbaren Quellen – ein gravierender Mangel angesichts der klimapolitischen Ziele der EU. Auch die Stromspeicherung und die Herstellung von Biokraftstoffen benötigten erstmals eigene Codes. Parallel dazu machte der Strukturwandel im Handel die bisherige Trennung zwischen stationärem und Online-Einzelhandel obsolet: In einer Multi-Channel-Welt, in der derselbe Händler über Ladengeschäft, Webshop und Marktplatz verkauft, war diese Unterscheidung nicht mehr sinnvoll.
Schließlich spielte die internationale Synchronisation eine zentrale Rolle: Da die Vereinten Nationen ihre ISIC von Rev. 4 zu Rev. 5 weiterentwickelten, musste NACE parallel überarbeitet werden, um die Kompatibilität bis zur Abteilungsebene zu erhalten. Im Mai 2019 beschlossen die Leiter der nationalen Statistikämter im ESS-Ausschuss die Revision; eine Task Force aus Eurostat und 18 nationalen Ämtern erarbeitete den Entwurf, der im Mai 2022 vom ESSC gebilligt wurde.
Aufbau und Struktur des NACE-Codes
NACE ist eine vierstufige hierarchische Systematik:
| Ebene | Bezeichnung | Codeformat | Anzahl |
|---|---|---|---|
| 1 | Abschnitt | Buchstabe (A–V) | 22 |
| 2 | Abteilung | 2 Ziffern | 87 |
| 3 | Gruppe | 3 Ziffern (XX.X) | 287 |
| 4 | Klasse | 4 Ziffern (XX.XX) | 651 |
Der Abschnittsbuchstabe ist nicht Teil des numerischen Codes. So gehört etwa die Klasse 20.52 „Herstellung von Klebstoffen" zur Abteilung 20 und zum Abschnitt C, wobei „C" nicht in den Code geschrieben wird. In Deutschland (WZ 2025), Österreich (ÖNACE 2025) und der Schweiz (NOGA 2025) kommt eine fünfte nationale Ebene hinzu – die Unterklassen (z. B. 62.01.1).
Die 22 Abschnitte der NACE Rev. 2.1
Mit der Revision wurde der bisherige Abschnitt J in zwei aufgespalten. Alle Abschnitte ab K wurden um einen Buchstaben verschoben:
| Abschnitt | Inhalt |
|---|---|
| A | Land- und Forstwirtschaft, Fischerei |
| B | Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden |
| C | Verarbeitendes Gewerbe |
| D | Energieversorgung |
| E | Wasserversorgung; Abwasser-/Abfallentsorgung |
| F | Baugewerbe |
| G | Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz |
| H | Verkehr und Lagerei |
| I | Gastgewerbe |
| J | Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten (neu) |
| K | Telekommunikation, Softwareentwicklung, IT-Beratung und sonstige IT-Dienstleistungen (neu, ehemals Teil von J) |
| L | Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen |
| M | Grundstücks- und Wohnungswesen |
| N | Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen |
| O | Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen |
| P | Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung |
| Q | Erziehung und Unterricht |
| R | Gesundheits- und Sozialwesen |
| S | Kunst, Sport und Erholung |
| T | Sonstige Dienstleistungen |
| U | Private Haushalte |
| V | Exterritoriale Organisationen |
Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen: NACE Rev. 2 → 2.1
Die auffälligste strukturelle Änderung ist die Aufspaltung des bisherigen Abschnitts J „Information und Kommunikation" in zwei eigenständige Abschnitte. Der neue Abschnitt J umfasst nun ausschließlich Verlagswesen, Rundfunk sowie die Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten, während der neue Abschnitt K Telekommunikation, Softwareentwicklung, IT-Beratung und sonstige IT-Dienstleistungen bündelt. Diese Trennung spiegelt die gewachsene wirtschaftliche Bedeutung des IT-Sektors wider und hat eine Kettenreaktion zur Folge: Alle bisherigen Abschnitte ab K wurden um einen Buchstaben nach hinten verschoben, sodass die Reihe nun bei V (statt U) endet.
Im Handelsbereich wurde die bisherige Abteilung 45 „Handel mit Kraftfahrzeugen" vollständig aufgelöst. Der Kfz-Großhandel wandert in Abteilung 46, der Kfz-Einzelhandel in Abteilung 47, und für die Kfz-Reparatur entstehen die neuen Klassen 95.31 und 95.32. Gleichzeitig entfällt die bisher durchgängige Unterscheidung zwischen stationärem und Online-Einzelhandel – die NACE Rev. 2.1 bildet damit die Multi-Channel-Realität ab, in der Händler über Ladengeschäft und Webshop gleichermaßen verkaufen.
Im Energiebereich wurde die bisherige Sammelgruppe 35.1 in differenzierte Klassen aufgespalten: 35.11 erfasst nun die Stromerzeugung aus nicht-erneuerbaren Quellen, 35.12 die Erzeugung aus erneuerbaren Quellen und 35.16 die Stromspeicherung. Ergänzend schafft die neue Klasse 20.51 erstmals einen eigenen Code für die Herstellung von flüssigen Biokraftstoffen.
Besonders weitreichend sind die neuen Codes für die Plattform- und Vermittlungsökonomie. Erstmals erhalten digitale Vermittlungsdienste eigene Klassen – darunter 47.9 für Vermittlungsdienste im Einzelhandel, 55.4 für die Online-Vermittlung von Beherbergung (z. B. Buchungsplattformen), 68.31 für die Immobilien-Vermittlung und 85.61 für die Vermittlung von Kursen und Tutorien. Auch der Kultursektor profitiert: Die neue Klasse 91.30 bildet erstmals Konservierung, Restaurierung und unterstützende Tätigkeiten für das kulturelle Erbe als eigenständige wirtschaftliche Aktivität ab. Darüber hinaus wurden in den Bereichen Holzwaren, Möbelherstellung sowie Holdings und Investmentfonds diverse Klassen aufgespalten oder zusammengeführt, um die tatsächlichen Wirtschaftsstrukturen präziser abzubilden.
NACE in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Deutschland – WZ 2025
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die nationale Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) zum 1. Januar 2025 eingeführt, gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2023/137. Die WZ 2025 ist bis zur Klassen-Ebene identisch mit NACE Rev. 2.1, ergänzt um eine fünfte Ebene mit insgesamt 983 Unterklassen – gegenüber 839 in der bisherigen WZ 2008. Die größte sichtbare Änderung für viele deutsche Unternehmen: Bauträger werden nun nicht mehr in Abteilung 41 (Baugewerbe), sondern im Bereich des Grundstücks- und Wohnungswesens eingeordnet. Konjunkturstatistiken werden in Deutschland erst ab dem Berichtsjahr 2028 umgestellt; bis dahin gilt eine Parallelitätsregelung, bei der beide Systematiken parallel geführt werden.
Österreich – ÖNACE 2025
Statistik Austria hat zum 1. Januar 2025 die ÖNACE 2025 in Kraft gesetzt. Im ersten Halbjahr 2025 wurden rund 700.000 Unternehmen elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP) über ihre neue Klassifikationszuordnung informiert. Die Anzahl der Klassen stieg um 36, die nationalen Unterklassen um 11. Unternehmen sind gemäß § 21 Bundesstatistikgesetz 2000 verpflichtet, die Zuordnung binnen vier Wochen zu bestätigen oder über eine Web-Applikation eine Änderung zu beantragen. Der ÖNACE-Code wird unter anderem für Steuererklärungen, Förderanträge und EORI-Registrierungen im Zollbereich benötigt.
Schweiz – NOGA 2025
Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt die NOGA 2025 mit gleichem Aufbau wie NACE Rev. 2.1 ein, ergänzt um eine fünfstellige nationale Stufe „Arten" als Schweizer Spezifikum. Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, übernimmt sie den europäischen Standard bewusst, um die internationale Vergleichbarkeit der Wirtschaftsstatistiken sicherzustellen – ein pragmatischer Ansatz, der sich für die stark exportorientierte Schweizer Wirtschaft und die enge Verflechtung mit dem EU-Binnenmarkt als unverzichtbar erweist.
Wie bekommt ein Unternehmen seinen NACE-Code?
Die Zuordnung erfolgt automatisch durch das jeweilige nationale Statistikamt. In Deutschland vergeben das Statistische Bundesamt bzw. die Statistischen Landesämter den Code im Zuge der Aufnahme ins Statistische Unternehmensregister (z. B. nach Gewerbeanmeldung). In Österreich teilt Statistik Austria die Zuordnung elektronisch über das USP mit.
Maßgeblich ist die Top-down-Methode auf Basis der Wertschöpfung: Auf jeder Hierarchieebene wird die Position mit dem höchsten Anteil an der Wertschöpfung gewählt. Den eigenen Code findet man in der Klassifikationsmitteilung des Statistikamtes, im Handelsregisterauszug oder über offizielle Online-Suchsysteme.
Praxis-Beispiele für NACE-Codes
| Tätigkeit | Code | Erklärung |
|---|---|---|
| Lebensmittel-Einzelhandel | 47.11 | Abschnitt G – Einzelhandel mit Waren verschiedener Art |
| Mountainbike-Hersteller | 30.92 | Abschnitt C – Herstellung von Fahrrädern |
| Web-Entwicklung / Softwarehaus | 62.01 | Abschnitt K – IT-Dienstleistungen |
| IT-Beratung | 62.02 | Abschnitt K – IT-Consulting |
| Klebstoff-Hersteller | 20.52 | Abschnitt C – Chemische Erzeugnisse |
| Online-Vermittlung Beherbergung | 55.4 | Neu in 2.1 – Plattformökonomie |
| Strom aus Solar/Wind | 35.12 | Neu in 2.1 – Erneuerbare Energien |
| Restaurierung von Kulturgütern | 91.30 | Neu in 2.1 – Kulturelles Erbe |
Mapping NACE Rev. 2 → Rev. 2.1: Auswirkungen auf Unternehmen
Eurostat stellt offizielle Korrespondenztabellen bereit, die jede NACE-Rev.-2-Klasse auf eine oder mehrere NACE-Rev.-2.1-Klassen abbilden. In Deutschland liefert das Statistische Bundesamt (Destatis) einen detaillierten Umsteigeschlüssel WZ 2008 → WZ 2025, der auch sogenannte Schwerpunktumsteiger für mehrdeutige Fälle enthält – also Fälle, in denen eine alte Klasse auf mehrere neue aufgeteilt wurde.
Am stärksten betroffen von der Umstellung sind Unternehmen in Branchen, deren Codes sich strukturell verändert haben. Der gesamte Bereich IT, Telekommunikation und Medien wird durch die Aufspaltung des Abschnitts J in zwei neue Abschnitte fundamental umklassifiziert. Im Kfz-Handel und der Kfz-Reparatur entfällt die eigenständige Abteilung 45 vollständig – Unternehmen finden sich in komplett neuen Abteilungen wieder. Einzel- und Großhändler verlieren die bisherige Unterscheidung nach Vertriebskanal, was insbesondere Multi-Channel-Händler betrifft. Die Energieversorgung wird nach Energiequelle und Speicherung aufgeschlüsselt, was für Erzeuger und Versorger eine Neuzuordnung bedeutet. In Deutschland wechseln zudem Bauträger von Abschnitt F (Baugewerbe) in den Bereich des Grundstücks- und Wohnungswesens. Und Plattform- und Vermittlungsdienstleister erhalten erstmals überhaupt eigene Codes, nachdem sie zuvor in Sammelkategorien geführt wurden.
Für Unternehmen ergeben sich daraus konkrete Handlungsfelder: Die Stammdaten in CRM- und ERP-Systemen müssen aktualisiert werden, ebenso alle Compliance-Reportings, die auf NACE-Codes aufbauen – insbesondere im Rahmen von CSRD/ESRS, NIS-2 und der EU-Taxonomie. Banken-Reports werden ab dem 1. Januar 2026 auf die neue Systematik umgestellt, und interne Branchensegmentierungen in Marketing und Vertrieb sollten frühzeitig angepasst werden, um Fehlzuordnungen und Streuverluste zu vermeiden.
NACE 2.1 im B2B-Kontext: Lead-Generierung, Branchensegmentierung und Vertrieb
Für B2B-Unternehmen ist der NACE-Code mehr als ein statistisches Etikett – er ist die Standardsprache des B2B-Targetings in Europa.
Branchensegmentierung im B2B-Vertrieb
NACE-Codes ermöglichen die präzise Eingrenzung des Ideal Customer Profile (ICP) auf Branchenebene. Statt unscharfer Branchenbegriffe lassen sich Zielmärkte über vier hierarchische Ebenen fein definieren – etwa „nur Hersteller medizinischer Geräte (32.50)" statt „Gesundheitsbranche". Das schärft Outbound-Kampagnen und reduziert Streuverluste.
Anreicherung von CRM- und Firmendatenbanken
Wer Stammdaten mit aktuellen NACE-2.1-Codes anreichert, kann Listen und Segmente länderübergreifend konsistent halten – ein entscheidender Vorteil im DACH-Raum, weil NACE als gemeinsame Klammer über WZ (DE), ÖNACE (AT) und NOGA (CH) liegt.
Website Visitor Identification & ABM
B2B-Identifikationsdienste lösen anonyme Website-Besucher per Reverse-IP-Lookup auf Unternehmensebene auf und reichern den identifizierten Account mit firmographischen Daten an – inklusive NACE-Code. Damit lassen sich Workflows steuern wie „Alarm im CRM, sobald ein Unternehmen aus NACE 28 (Maschinenbau) die Pricing-Seite besucht".
Compliance- und Risiko-Use-Cases
Außerhalb von Marketing dient der NACE-Code in Sanktions-/Exportkontrolle, Lieferkettenrisikoanalysen, NIS-2-Scoping sowie ESG-Reporting unter CSRD/ESRS.
Offizielle NACE-Listen und Suchwerkzeuge
Die zentrale Anlaufstelle auf EU-Ebene ist das Eurostat NACE-Portal, das einführende Leitlinien, detaillierte Erläuterungen zu jeder Klasse sowie die offiziellen Korrespondenztabellen zwischen den Revisionen bereitstellt. Die Rechtstexte – insbesondere die Verordnungen 1893/2006 und 2023/137 – sind im Volltext über EUR-Lex abrufbar. Für den maschinenlesbaren Zugriff bietet Eurostat die NACE-Daten über ShowVoc und als Linked Open Data an, was die Integration in automatisierte Systeme erleichtert.
Auf nationaler Ebene betreibt das Statistische Bundesamt (Destatis) einen Klassifikationsserver mit Volltextsuche, der sowohl die vollständige WZ-2025-Gliederung als auch den Umsteigeschlüssel WZ 2008 ↔ WZ 2025 enthält. In Österreich stellt Statistik Austria eine Klassifikationsdatenbank für die ÖNACE 2025 bereit, über die Unternehmen auch ihre Zuordnung prüfen und gegebenenfalls korrigieren können. Die Schweiz dokumentiert die NOGA 2025 über das Bundesamt für Statistik (BFS) mit vollständiger deutschsprachiger Dokumentation.
FAQ – Häufige Fragen zu NACE Rev. 2.1
Wer muss einen NACE-Code haben?
Jede juristische oder wirtschaftlich aktive Einheit, die im statistischen Unternehmensregister eines EU-Mitgliedstaates geführt wird – also faktisch jedes Unternehmen, jeder Betrieb und jede Selbständige.
Kann ein Unternehmen mehrere NACE-Codes haben?
Offiziell wird ein Hauptcode entsprechend dem wirtschaftlichen Schwerpunkt vergeben (Top-down-Wertschöpfungsprinzip). Nebentätigkeiten können ergänzend erfasst werden.
Was ändert sich für mein Unternehmen durch NACE 2.1?
In den meisten Fällen handelt es sich um Präzisierungen ohne Branchenwechsel. In bestimmten Branchen (Kfz-Handel, IT/Medien, Energie, Bauträger, Vermittlungsplattformen) kann sich die Code-Zuordnung deutlich ändern.
Wie aktualisiere ich meinen Code?
Die Statistikämter kodieren automatisch um. In Österreich elektronisch via USP, in Deutschland im Unternehmensregister. Korrekturen sind über die jeweilige Behörde möglich.
Gilt die alte NACE Rev. 2 noch?
Übergangsweise ja – konjunkturelle Statistiken in Deutschland nutzen die alte Version noch bis Berichtszeitraum 31.12.2027. Für Strukturstatistiken gilt die neue Version ab Berichtsjahr 2025.
Was ist mit NACE Rev. 2.2?
Eine Folgerevision ist derzeit nicht angekündigt; üblich sind Revisionszyklen von 10–15 Jahren.